Stand 12.05.2023
1 Präambel und Definitionen
1.1 Die

(im Folgenden „Anbieterin“) bietet Einzelanwälten eine Kanzleisoftware („Software“) zur Datenverabeitung im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit als solche an. Der „Nutzer“ ist der mit Namen identifizierbare Einzelanwalt, der die Software benutzt. Wird die Software von mehreren Anwälten innerhalb einer Sozietät, Partnerschaft oder ähnlicher gesellschaftlicher Verbindung über einer bloßen Bürogemeinschaft hinaus genutzt, ist eine weitere Lizenzvereinbarung notwendig.
1.2 Die Software wird dem Nutzer von der Anbieterin wie sie ist kostenlos zum Herunterladen überlassen. Ergänzend bietet die Anbieterin für die Nutzung der Software entgeltpflichtige Zusatzfunktionen an.
1.3 Die Parteien gehen hinsichtlich der kostenlosen Überlassung der Software von einer Schenkung aus, welche die Anbieterin im gesetzlichen Rahmen bezüglich der Rechte des Nutzers insbesondere bezüglich Haftung und Gewährleistung weitestgehend privilegiert.
1.4 Soweit der Nutzer kostenpflichtige Zusatzfunktionen in Anspruch nimmt, sind sich die Parteien einig, dass weitergehende Rechte des Nutzers sich nur auf diese zusätzlichen Funktionen beziehen soweit die zugrunde liegende kostenlose Funktionalität beim Nutzer gegeben ist. Der Nutzer kann über die entgeltlich nutzbare Zusatzfunktionen keine Gewährleistung und weitergehende Haftung für die zugrunde liegenden kostenfrei nutzbaren Funktionen der Software herbeiführen.
1.5 Die Anbieterin kann dem Nutzer weitere kostenpflichtige Leistungen anbieten, insbesondere Hilfestellung zur Bedienung der Software („Support“) oder Individualprogrammierungen für welche diese Nutzungsbedingungen entsprechend geltend.
1.6 Die Software speichert Daten nur auf den dafür vom Nutzer gewählten Systemen bei dem Nutzer. Es werden standardmäßig insbesondere keine mit dem Programm verarbeiteten Daten an die Anbieterin übermittelt, mit Ausnahme derjenigen Daten des Nutzers, die zur Abwicklung technischer oder kaufmännischer Vorgänge in seinem Verhältnis zur Anbieterin erforderlich sind.
1.7 Weitere Definitionen
1.7.1 „Dokumentation“ beschreibt sämtliche beschreibenden Medien zur Hilfestellung und Bedienung, gleich in welcher Form oder auf welchem Weg diese von der Anbieterin zur Verfügung gestellt werden.
1.7.2 „Umgebung“ bedeutet die Computerhardware, das Betriebssystem und die Programme, die für die Nutzung im Zusammenhang mit der Software erforderlich sind.
1.7.3 Als „Software“ werden die Computerprogramme in maschinenlesbarer Form sowie Kopien hiervon und jegliche Updates verstanden, die von der Anbieterin zur Verfügung gestellt werden.
1.7.6 Ein „Update“ beschreibt Weiterentwicklungen insbesondere zur Behebung von festgestellten Mängeln oder Bedienschwierigkeiten in einzelnen Softwareversionen.
1.7.7 Ein „Upgrade“ beschreibt Weiterentwicklungen der Software, welche neue Leistungsparameter erfüllen und/oder neue Funktionen.
2. Vertragsschluss, Speicherung des Vertragstexts, Vertragssprache Geltungsbereich, Leistungsort
2.1 Der Nutzer gibt durch Herunterladen der Software sein Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Die Anbieterin nimmt das Angebot des Nutzers an, indem sie die Software dem Nutzer tatsächlich zur Verfügung stellt. Vor der erfolgreichen tatsächlichen Überlassung kommt kein Vertrag zustande.
Für weitere Leistungsangebote gibt der Nutzer sein Angebot auf Abschluss eines Vertrages durch Betätigung einer entsprechenden Schaltfläche ab. Die Anbieterin nimmt das Angebot konkludent mit dem Fortgang zur Leistungsausführung an, soweit es sich dabei nicht lediglich eine Bestellbestätigung handelt. Der Nutzer verzichtet in diesem Fall auf eine Annahmeerklärung der Anbieterin.
2.2 Die Anbieterin speichert die Bestelldaten des Nutzers. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die erforderlichen Informationen einschließlich dieser AGB über die Druckfunktion des Browsers abzurufen und speichern. Vertragssprache ist deutsch.
2.2 Vorliegende Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Abweichende Vertragsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Anbieterin nicht ausdrücklich widerspricht, auch dann, wenn sie auf diese hingewiesen wurde.
3 Pflichten des Nutzers
3.1 Bei der Software handelt es sich um ein Download-Produkt, das der Nutzers für den Produktivbetrieb herunterladen und selbst vorhalten muss. Das Internetangebot dient rein der Zuverfügungsstellung von Demoversionen und neuer Software-Versionen. Dem Nutzers ist zusätzlich gestattet, die Software im Rahmen dieser Vereinbarung direkt online zu nutzen, es ist aber ausdrücklich keine Online-Verfügbarkeit der Software geschuldet.
3.2 Der Nutzer hat sich an Hand der Demo-Version und der Produktbeschreibung mit den grundlegenden Funktionen der Software vertraut gemacht, bevor er die Software produktiv einsetzt.
3.3 Der Nutzer sorgt für eine geeignete und sichere Umgebung. Dies bedeutet insbesondere, die Verwendung von Hard- und Software auf dem aktuelle Stand der Technik, das Pflegen von Sicherheitsupdates auf aktuellem Stand, den Schutz vor schädlicher Software durch geeignete Schutz-Maßnahmen sowie den physischen Schutz der EDV-Anlage vor unbefugten Zugriffen.
3.4 Die Software wurde unter der Prämisse der universellen Einsatzmöglichkeit und Plattformunabhängigkeit nach bestem Wissen und Gewissen entwickelt. Dennoch ist es insbesondere aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher technischer Gegebenheiten möglich, dass die Software nicht überall bzw. gleichermaßen funktioniert. Der Nutzer ist daher verpflichtet, das Programm gründlich auf Verwendbarkeit seiner Anwendungsfälle in seiner Umgebung zu testen, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Insbesondere hinsichtlich einer Nutzung kostenpflichtiger Zusatzfunktionen muss sich er Nutzer zuvor über die Lauffähigkeit der entsprechend vorausgesetzen kostenfreien Funktionsmerkmalen vergewissern.
3.5 Die Software arbeitet rein Browser-basiert. Es gelten daher die Kompatibilätshinweise bzw. -einschränkungen aus der Dokumentation.
3.6 Der Nutzer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß funktioniert. Hierzu gehören insbesondere das Vorhalten sämtlicher für den Kanzleibetrieb notwendigen Daten zum jederzeitigen Zugriff außerhalb der Software sowie das regelmäßige Anfertigen von Datensicherungen, die regelmäßige Überprüfung von Ergebnissen, sowie Notfallplanung und soweit Zumutbar eine Störungsdiagnose. Datensicherungen haben entsprechend dem individuellen Risiko des Nutzers in entsprechenden Abständen zu erfolgen.
3.7 Für die Einhaltung berufs- und datenschutzrechtlicher Verpflichtungen ist der Nutzer verantwortlich. Er wird hierzu die Dokumentation zu Rate ziehen oder bei der Anbieterin nachfragen, sofern sich darüber hinaus relevante Fragestellungen ergeben. Der Nutzer hat im Rahmen der Nutzung selbst zu entscheiden, ob, wie und inweiweit er die Anwendung nutzt und ist hierfür insoweit selbst verantwortlich.
4. Rechte des Nutzers
4.1 Dem Nutzer wird ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht zu dem Zweck eingräumt, mit der Software Daten im Rahmen einer üblichen anwaltlichen Tätigkeit für eigene Zwecke zu verarbeiten. Entsprechende EDV-Geräte (insbesondere Rechner und Speichermedien), auf welchen die Software ganz oder teilweise, kurzfristig oder auf Dauer gespeichert wird, müssen sich im unmittelbaren Besitz des Nutzers befinden.
4.2 Sämtliche anderen Rechte, Ansprüche, Vorteile an der Software und der Dokumentation ebenso wie an allen Kopien, Modifikationen und abgeleiteten Werken der Software, einschließlich – ohne Einschränkung aller Rechte auf Patente, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse, Markenrechte und andere Eigentums- und Urheberrechte verbleiben bei der Anbieterin.
5 Nutzungsrecht Individualprogrammierungen
5.1 Die Anbieterin erteilt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Software im vertraglichen vereinbarten Rahmen zu nutzen.
5.2 Durch die Mitwirkung des Nutzer bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben.
6 Weitere Softwarerechte
6.1 Der Nutzer darf die Software vervielfältigen, soweit dies zur Installation und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch erforderlich ist; andere Vervielfältigungen sind nur zu Sicherungszwecken zulässig.
6.2 Der Nutzer darf die elektronische Dokumentation für die Nutzung der Software ausdrucken oder auf eine Festplatte herunterladen, so lange dies für die Nutzung der Software erforderlich.en. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, die Dokumentation zu verteilen oder die Dokumentation selbst in einer Weise übertragen, dass auf diese von Dritten insbesondere über das Internet zugegriffen werden kann oder abgeleitete Werke der Dokumentation herzustellen.
7. Mängel, Gewährleistung
7.1 Die Anbieterin übernimmt für die kostenlos überlassene Software grundsätzlich keine Gewährleistung.
7.2 Eine Gewährleistung für die Software wird lediglich übernommen für zusätzlich kostenpflichtig zur Verfügung gestellte Funktionen und nur in dem Umfang, wie sie über den kostenfreien Leistungsumfang der Software hinausgehen.
7.3 Voraussetzung für die Gewährleistung nach vorstehender Ziffer ist das Funktionieren der entsprechend vorausgesetzten kostenfreien Funktionen in der Umgebung des Nutzers. Auf Ziffer 3.2 ff. wird hingewiesen.
7.3 Als Mangel gelten Abweichungen von der Produktbeschreibung, soweit diese den Wert oder die Eignung zur üblichen, dort beschriebenen Verwendung nicht nur unerheblich beeinträchtigen oder Rechtsmängel. Ein unerheblicher Mangel lässt Mängelansprüche nicht entstehen.
7.4 Produktbeschreibungen sind ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie zu verstehen.
7.5 Der Nutzer ist verpflichtet, die Anbieterin unverzüglich über ihm bekannt gewordene Mängel und Beeinträchtigungen von Leistungen zu informieren. Unterlässt er dies, entfallen etwaige Minderungs-, Schadensersatz- und Kündigungsrechte des Nutzers (§ 536 c Abs. 2 Satz 2 BGB entsprechend)
7.6 Verlangt der Nutzer wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat die Anbietrin das Recht Wahlrecht zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung. Die Nacherfüllung erfolgt binnen angemessener Frist von mindestens zwei Wochen. Verstreichen ergebnislos zwei vom Nutzer ordnungsgemäß gesetzte und angemessene Nachfristen zur Nacherfüllung oder bleiben eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs- Ersatzlieferungs-, Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg, kann der Nutzer unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Vergütung mindern und Schadensersatz- oder Aufwendungsersatz verlangen. Ist der Vertrag ein Dauerschuldverhältnis tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
7.7 Liegt kein Mangel vor, ist die Anbieterin berechtigt, die bei ihr insoweit entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
7.8 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel auf Seiten der Anbieterin ist ausgeschlossen.
7. 9 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Nutzer gemäß Ziffer 8 zu.
7.10 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Bereitstellung der Leistungen, spätestens mit vollständiger Leistungserbringung. Dies gilt nicht in den Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Verletzung des Lebens oder Körpers, unabhängig vom Grad des Verschuldenes; die Übernahme von Garantien; Arglist.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, haftet die Anbieterin gegenüber dem Nutzer gleich aus welchem Rechtsgrund ausschließlich wie folgt:
8.2 Die Anbieterin haftet unbegrenzt in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; Verletzungen des Lebens oder Körpers, unabhängig von der Form des Verschuldens; Übernahme von Garantien; Arglist.
8.3 Sofern keiner der Fälle der vorstehenden Ziffer vorliegt und die Anbietern eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalspflicht“) leicht fahrlässig verletzt, ist die Anbieterin zum Ersatz des vertraglich vorhersehbaren Schadens verpflichtet. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, die die Durchführung eines Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut.
8.4 Die Haftung der Anbieterin für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
8.5 Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
8.6 Ein Mitverschulden des Nutzers ist dem Verursachungsanteil entsprechend zu berücksichtigen.
8.7 Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht hat sich der Nutzer ggf. zu vergewissern, ob er sich insoweit durch die Nutzung der kostenlosen Funktionen behelfen kann.
8.8 Soweit die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9 Quellcode
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf den Quellcode oder auf die Herausgabe des Quellcodes der von ihm eingesetzten Produkte.
10 Vertragswidrige Nutzung
10.1 Es ist weder dem Nutzer, noch Dritten gestattet, zu versuchen, eine technische Einrichtung zu umgehen, die darauf abzielt, die Vorschriften dieser Nutzungsbedingungen durchzusetzen, den Quellcode der Software zu verändern, abgeleitete Werke zu erstellen, zu übersetzen oder zu dekompilieren oder durch Reverse Engineering oder anderweitig an den Quell- oder den Objektcode zu gelangen oder zu versuchen zu gelangen.
10.2 Der Nutzers ist ohne die vorherige Zustimmung von der Anbierterin nicht berechtigt,
10.2.1 die Software für Zwecke der Erbringung von Leistungen für Dritte außerhalb seiner eigentlichen Tätigkeit als Rechtsanwalt zu verwenden, beispielweise in Form von Dienstleistungsangeboten oder ähnlichem.
10.2.2 Software anderen Personen als den eigenen Arbeitnehmern oder freien Mitarbeitern verfügbar zu machen;
10.2.3 die Software an Dritte zu übertragen oder zu vermieten;
10.2.4 die Software zu analysieren, zu reassemblen oder in welcher Weise auch immer zu bearbeiten oder zu ändern. Zur Dekompilierung des Objektcodes oder sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Vertragssoftware („Reverse-Engineering“) ist der Nutzer nur berechtigt, soweit dies zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Softwareprogrammen notwendig ist, ihm die Anbieterin nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und / oder Informationen zur Verfügung gestellt hat und sich die Dekompilierungsarbeiten auf die Teile der Software beschränken, die notwendig sind, um Interoperabilität mit anderen Softwareprogrammen herzustellen.
10.2.5 Seriennummern, Hinweise, Beschriftungen oder Ähnliches mit Urheberrechtsvermerken, Geschäftsgeheimnissen, Vertraulichkeitsrechten, Markenrechten, Kennzeichenrechten oder anderen Eigentumsrechten auf Kopien der Software oder ähnlichen Daten, sowie in Handbüchern, Dokumentationen und anderen Materialien zu entfernen, zu ändern oder die Wahrnehmung derselben anderweitig zu erschweren oder unmöglich zu machen.
10.2.6 die Datensicherung für andere Zwecke zu verwenden als die Originalkopie im Falle ihrer Zerstörung oder Beschädigung zu ersetzen oder Dritten dies zu gestatten;
10.2.8 die Ergebnisse etwaiger Benchmark- oder anderer Untersuchungen ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der Anbieterin offen zu legen.
10.3 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung, hat der Nutzer der Anbieterin auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers und Umfang der Nutzung mitzuteilen.
10.4 die Anbieterin kann die Nutzungsberechtigung des Nutzer widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Nutzer die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann die Anbieterin den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. die Anbieterin hat dem Nutzer vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann die Anbieterin nur für eine angemessene Frist, maximal drei Monate, aufrechterhalten. Der Nutzer hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
10.5 Der Anspruch von der Anbieterin auf eine Vergütung für eine über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt von den Ansprüchen nach Ziffer 10.4 und 12 unberührt.
10.6 Der Nutzer ist verpflichtet, die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Anbieterin.
11 Rechtevorbehalt
11.1 Soweit dem Nutzer nicht ausdrücklich Nutzungsrechte an der Software eingeräumt wurden, verbleiben sämtliche Rechte, Ansprüche, Vorteile an der Software bei der Anbieterin, ebenso wie an allen Kopien, Modifikationen und abgeleiteten Werken der Software, einschließlich – ohne Einschränkung aller Rechte auf Patente, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse, Markenrechte und andere Eigentums- und Urheberrechte.
11.2 Wird dem Nutzer eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist oder sind Bestandteile einem Dritten zuzuweisen, so richten sich Lizenz- und Nutzungsbedingungen nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).
12 Nutzungsanalyse und Audit
12.1 Die Anbieterin kann die Nutzung der Software, den Zugriff zur Software und Leistungen aus Sicherheitsgründen und für Lizenzprüfungen analysieren und überprüfen, um festzustellen ob die Software in Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden vertraglichen Regelungen genutzt wird. Zu diesem Zweck darf Anbieterin vom Nutzer außergerichtlich Auskunft verlangen, insbesondere über Zeitraum und Umfang der Nutzung der Software. In erster Instanz kann die Anbieterin diese Informationen durch Selbstauskunft des Nutzers verlangen.
13 Geistiges Eigentum
13.1 Die Anbieterin ist der Hersteller der vertragsgegenständlichen Software. Die Software ist eine Originalentwicklung, die durch das deutsche Urheberrecht und internationale Verträge geschützt wird. Warenzeichen (Markenzeichen, Handelsnamen und Domainnamen) auf oder in der Software, die in diesem Vertrag zitiert werden, sind das Eigentum ihrer jeweiligen Eigentümer.
13.2 Das Urheberrecht bei allen von der Anbieterin erstellten Werken liegt ausschließlich bei der Anbieterin. Selbst wenn der Nutzer Vorgaben und Ideen für Gestaltungen oder Programmabläufe geliefert hat, begründet das keine Miturheberschaft.
13.3 Der Nutzer darf die gesetzlichen Hinweise bezüglich der Urheberrechte oder anderer gewerblicher Schutzrechte auf oder in der Software nicht ändern. Jede vollständige oder teilweise Wiederherstellung der Software ist nur gestattet unter der Bedingung, dass sie alle rechtlichen Hinweise über das geistige Eigentum an der Software enthält.
13.5 Alle fremden Handelsnamen und Warenzeichen sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen ihrer jeweiligen Inhaber.
14 Schutzrechte Dritter
14.1 Die Anbieterin erklärt, dass sie berechtigt ist, die vertragsgegenständliche Software zur Durchführung dieses Vertrages zu nutzen und anzubieten.
14.2 Die Anbieterin ist insbesondere berechtigt, die Software auf einem eigenen Server online für Dritte zum Abruf und zur zeitlich begrenzten Nutzung bereitzustellen.
14.3 Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, kann die Anbieterin diese ggf. nach ihrer Wahl entweder auf ihre Kosten so abändern, dass Rechte Dritter nicht mehr beeinträchtigt werden oder aber auf ihre Kosten die Befugnis erwirken, dass die Software uneingeschränkt vertragsgemäß genutzt werden darf. Die Ablauf- und Funktionsfähigkeit sowie der Funktionsumfang der Software darf durch die obigen Änderungen nur in einem für den Nutzer zumutbaren Umfang beeinträchtigt werden.
14.4 Es obliegt der Anbieterin, ob und wie die rechtliche Vertretung ausgeübt wird. In jedem Fall behält Kommklick das Recht, einen Vergleich mit dem Dritten zu schließen oder zu einem anderen Ausgleich zu kommen. Dies gilt auch dann, wenn die Anbieterin die rechtliche Vertretung beziehungsweise Verteidigung an den Nutzer übertragen hat.
14.5 Verstößt der Nutzer gegen seine Verpflichtungen dieses Vertrages, so hat er die Anbieterin von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen Kommklick aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten Dritter erheben, freizustellen. Der Nutzer übernimmt die alleinige Haftung gegenüber denjenigen, welche die Schutzrechtsverletzung geltend machen. Gleiches gilt entsprechend umgekehrt, wenn die Anbieterin gegen seine Verpflichtungen aus den Ziffern 14.1 oder 14.2 verstößt.
14.6 Werden gegen eine Vertragspartei Schutzrechte Dritter geltend gemacht, hat diese Vertragspartei die andere unverzüglich schriftlich von der Geltendmachung zu unterrichten.
15 Verschiedenes
15.1 Der ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag richtet sich nach dem Geschäftssitz der Anbieterin.
15.2 Sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) und der Weiterverweisungsregeln des deutschen internationalen Privatrechts.
15.4 Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch den Nutzer und einer bevollmächtigten Person von Kommklick.
15.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt dieser Vertrag im Übrigen gültig.
15.6 Ein Verzicht der Anbieterin wegen einer Vertragsverletzung des Nutzers führt nicht zum Verzicht wegen weiterer Vertragsverletzungen.